StartRede von Sigrid Leuschner: Änderung Beamtengesetz

Rede von Sigrid Leuschner: Änderung Beamtengesetz

Sigrid Leuschner (SPD):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war ja eine sehr umfangreiche Berichterstattung. Ich denke, sie hat sehr deutlich gemacht hat, wie die Verhandlungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen gelaufen sind.

Aus diesem Grunde haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Wir haben schon vor der Sommerpause gesehen, dass man bei der Landesregierung im Zuge der Verwaltungsreform ein - vorsichtig formuliert - sehr merkwürdiges Vorgehen an den Tag legt. Erst beschließt man die Abschaffung der Bezirksregierungen. Wir haben gesagt, das ist der falsche Weg, aber - insofern ist es schade, dass Herr Biallas heute nicht da ist - wir haben nie gesagt, wir wollen die Bezirksregierungen alter Couleur behalten.

Nachdem die Landesregierung das so entschieden hat, gießt man die Zerschlagung der Mittelinstanz in Gesetzesform, und erst anschließend rechnet der Innenminister aus, ob das Land damit denn auch Geld spart. Dies macht er dann auch noch fehlerhaft und - ich formuliere es jetzt einmal sehr freundlich - nach sehr gewünschten haushaltsrelevanten Zahlen. Das erscheint uns sehr fragwürdig.

Ein weiteres Stück aus dem Tollhaus scheint uns die groß angelegte Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zu werden, die die Landesregierung jetzt durchführen will. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir dieser aus unserer Sicht unsinnigen Maßnahme Einhalt gebieten.

Die CDU/FDP-Landesregierung beabsichtigt, den von ihr angestrebten Stellenabbau teilweise dadurch zu erreichen, dass von der Möglichkeit des § 109 des Niedersächsischen Beamtengesetzes Gebrauch gemacht wird, wonach Beamtinnen und Beamte bei der Umbildung von Behörden in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Das ist zunächst einmal auch nicht zu kritisieren. Aber, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat vor, davon extensiv Gebrauch zu machen, denn sonst hätte das Kabinett in seiner Sitzung am 24. August nicht beschließen müssen, dass nicht nur Beamte aus den von der Umorganisation betroffenen Behörden - gemeint sind hier in erster Linie die von der Auflösung der Bezirksregierungen betroffenen Kolleginnen und Kollegen -, sondern darüber hinaus auch Beamte aus dem gesamten Bereich der Landesverwaltung einschließlich der Ministerialverwaltung - wenn die Betroffenen dazu ihre Bereitschaft erklären - in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.

Um diese Ausweitung erreichen zu können, soll nun ein Trick angewendet werden: Diejenigen, die davon Gebrauch machen wollen, können sich nach Vorstellung der Landesregierung einfach an eine Behörde versetzen lassen, die künftig aufgelöst werden soll, und sie können dann in den Genuss dieser - ich denke doch - sehr lukrativen Regelung kommen. Durch dieses Vorhaben und die Ausweitung der Fristen von derzeit sechs auf zwölf Monate, in denen nach der Auflösung oder Umbildung einer Behörde eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erfolgen muss, wird der Kreis derer, die von dieser Regelung Gebrauch machen können, erheblich erweitert und der ursprüngliche Anwendungsbereich des § 109 NBG ausgedehnt. Damit wird dem so genannten goldenen Handschlag im öffentlichen Dienst Tür und Tor geöffnet, und das wollen wir nicht, meine Damen und Herren.

Herr Minister Schünemann, ich habe Ihnen schon einmal gesagt, dass die Beschäftigten der Landesverwaltung Ihnen nicht glauben, dass der Stellenabbau überwiegend durch Ausscheiden aus Altersgründen realisiert werden soll. Dies widerspricht auch Ihrem angekündigten Einsparziel.

Nun kommen Sie mit dieser Maßnahme, um diesen Prozess zu beschleunigen und einzelne gut Verdienende mit Privilegien zu überschütten. Soll dies etwa ein reines Ablenkungsmanöver von anderen, von uns bereits angekündigten Maßnahmen sein?

Herr Minister, Sie haben vor, das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst zu streichen, auch für diejenigen, die im öffentlichen Dienst eher über ein geringes oder ein mittleres Einkommen verfügen. Das ist im Landesdienst die Mehrheit der Beschäftigten. Sie schaffen durch Ihre Verwaltungsreform Verschiebebahnhöfe für die Beschäftigten. Die Beschäftigten, Herr Minister, glauben Ihnen schon lange nicht mehr, dass Ihre Verwaltungsreform sozialverträglich durchgeführt wird. Das haben Sie gestern und vorgestern auf den Demonstrationen ganz eindeutig sehen können.

Sie, Herr Minister, haben die 81er-Vereinbarung, die die betriebsbedingte Kündigung im Landesdienst so gut wie vermeiden sollte, gekündigt, und Herr Möllring, der Finanzminister, spricht offen von betriebsbedingten Kündigungen aufgrund der Verwaltungsreform.

In der Zwischenzeit glaubt Ihnen auch keiner mehr, dass über 80 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Auflösung der Bezirksregierungen weiterhin am Ort oder in der näheren Umgebung arbeiten werden. Deshalb haben sich ja die Beschäftigten auch landesweit für eine Vereinbarung über die maximalen Pendelzeiten von 2,5 Stunden eingesetzt. Das kommt nicht von ungefähr.

Innerhalb Ihres Reformprozesses planen Sie so genannte flankierende Maßnahmen. Sie nennen die Aufrechterhaltung des Einstellungsstopps.

Eben haben wir gesehen, dass davon abgewichen wird, wenn es um Spezialberufe geht: in der Größenordnung von 500 Beschäftigten. Sie wollen die Job-Börse optimieren. Das finden wir in Ordnung.

Aber Sie sagen eben auch noch, dass eine Versetzung in den Ruhestand notwendig ist und dass das sehr breit ausgeweitet werden muss. Ich halte das Ziel, von den Möglichkeiten des § 109 Abs. 2 NBG Gebrauch zu machen, in unserer heutigen Zeit für einen Skandal.

Herr Minister, wie wollen Sie das arbeitenden Menschen, die gering verdienen, erklären, wie wollen Sie das in unserem Land Arbeitslosen erklären, wenn die Möglichkeit eröffnet wird, dass relativ gut verdienende Beamtinnen und Beamte für ein gutes Geld in den Vorruhestand gehen können?

Herr Minister, Sie haben vor, Mitarbeiter mit 55 Jahren oder sogar früher in den Ruhestand zu schicken. Diese Mitarbeiter kosten den Landeshaushalt weiterhin Geld. Sie müssen aber dafür nichts mehr leisten. Gut ausgebildetes Personal wird in den Ruhestand geschickt. Ihre Erfahrung und ihr Wissen, das wir dringend benötigen, wird nicht mehr gebraucht.

Ich will Ihnen einmal vorlesen, was der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, der wertgeschätzte Kollege Althusmann, hier vor kurzem zum Thema Altersteilzeit gesagt hat. Herr Althusmann, ich zitiere Sie einmal:

„Es ist ein Privileg für den öffentlichen Dienst. Dieses Privileg wird jetzt zurückgenommen. Das ist angesichts der Haushaltslage des Landes Niedersachsen auch vertretbar; denn 83 % Bezahlung für 50 % Leistung kann sich ein Arbeitgeber in diesem Land für die nächsten Jahre nun wahrlich nicht weiter leisten.“

Meine Damen und Herren von der CDU, rechnen Sie bitte einmal nach: Wem 83 % Bezahlung für 50 % Leistung zu teuer ist, der kann doch nicht ernsthaft 75 % Bezahlung für 0 % Leistung als gut empfinden. Herr Schünemann, Herr Althusmann, wo liegt denn da die wirtschaftliche Vernunft?

Und erzählen Sie mir bitte nicht, die Beamtinnen und Beamten würden nicht mehr gebraucht und seien daher schlicht überflüssig. Sie sollten lieber einmal hinterfragen, wie Sie mit den Leuten in den Ministerien umgehen. Teilweise trägt ja auch das Betriebsklima ein bisschen dazu bei, dass sich jetzt sehr viele überlegen, sie könnten auch von dieser lukrativen Regelung Gebrauch machen.

Ich frage mich, wie Sie das den Leuten in der jetzigen Zeit erläutern wollen. Das findet in der Öffentlichkeit kein Verständnis.

Die SPD-Landtagsfraktion will die von der Landesregierung geplante massive Ausweitung der Vorruhestandsregelung verhindern. Aus unserer Sicht ist es unverantwortlich, wenn mit recht zweifelhaften Tricks massenhaft leistungsfähige Beamtinnen und Beamte in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden. Offensichtlich, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, dient dieser mit hohen Kosten verbundene Plan ausschließlich dem Ziel, möglich schnell eine positive Bilanz vorzulegen.

Die Präsidentin des Landesrechnungshofs - das hat Frau Peters eben vorgetragen - hat auch gesagt, dass das ein sehr kostenintensives und teures Modell ist.

Das sollten wir nicht machen. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf klarstellen, dass es sich bei dem § 109 NBG nicht um eine Möglichkeit handelt, Beschäftigte der gesamten Landesverwaltung loszuwerden, nur weil ihnen irgendwo, wenn sie einen Tauschpartner finden, in einem Zeitraum von zwölf Monaten innerhalb der Umgestaltung der Behörde die Möglichkeit eröffnet wird.

Der Anwendungsbereich soll auf die aufzulösende Behörde beschränkt bleiben, und es darf kein Versetzungstourismus einsetzen. Es muss, wenn man überhaupt so eine Vorruhestandsregelung weiterhin in Erwägung zieht, gezielt und vereinzelt davon Gebrauch gemacht werden. Es kann nicht dazu dienen, dass das auf mehrere hundert, wenn nicht gar tausend Beamtinnen und Beamte übertragen wird und dass auch noch Leute davon betroffen sind, die jünger als 55 Jahre alt sind. Das geht nicht; das wollen wir nicht.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang auch noch einige Worte zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, weil die Tagesordnungspunkte gemeinsam beraten werden. Einzelne Punkte Ihres Antrages, Herr Wenzel, können wir durchaus mittragen, andere halten wir aber zum momentanen Zeitpunkt einfach für zu kurz gegriffen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.

Es ist allerdings richtig, dass es ein absolutes Armutszeugnis für die Landesregierung ist, dass sie eine Verwaltungsreform durchpeitschen will, die hinsichtlich einer seriösen Wirtschaftlichkeits- und Kostenanalyse auf keinen glaubwürdigen Zahlen basiert. Wir unterstützen die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, für Beschäftigte im Personalüberhang weitere, über die bisher von der Landesregierung genannten hinausgehenden Einsatzgebiete zu prüfen. Aber wir halten die Vorruhestandsregelung für einen Skandal. Deswegen haben wir unseren Gesetzentwurf eingebracht.

Herr Althusmann, Sie haben gestern in einem anderen Zusammenhang auf Machiavellis „Il Principe“ zurückgegriffen. Das muss man ja nicht immer zitieren, aber ich habe einmal nachgeschaut, was Machiavelli denn zu dem Bereich Reform schreibt. Das bezieht sich zwar auf das Königreich Frankreich, das kann man aber übertragen. Ich werde es, mit Verlaub, einmal zitieren:

„Das angeführte Beispiel mag genügen. Denn das Königreich Frankreich wäre unüberwindlich, wenn Karls Reform weiterentwickelt oder beibehalten worden wäre. Aber die geringe Klugheit der Menschen lässt sie etwas Neues beginnen, weil man es im Augenblick für gut hält.“

Ich denke, das lässt sich sehr gut auf Ihre Verwaltungsreform übertragen.

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