Rede von Sigrid Leuschner: Verwaltungsmodernisierung - Beamtengesetz - Widerspruchsverfahren
Sigrid Leuschner (SPD):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wir werden in den nächsten Monaten den Bürokratieabbau sehen, den Sie mit Ihrer Reform tatsächlich bewirken. Wir werden die Haushaltsberatungen ja noch führen. Ich habe Ihre Worte sehr genau gehört und habe wirklich meine Zweifel und glaube, dass Sie am Anfang eine Forderung erhoben haben, die Sie nun umsetzen, koste es, was es wolle. Sie haben soeben gesagt, dass Sie die Aussagen von Finanzwissenschaftlern, von Politikwissenschaftlern und von Verwaltungswissenschaftlern bei Ihrer Reform berücksichtigt haben.
Es kann sein, dass in einigen Jahren, vielleicht aber auch schon in einigen Monaten gerade diese Personen, nämlich Politikwissenschaftler, Verwaltungswissenschaftler und Finanzwissenschaftler, die Landtagsprotokolle zu diesem Gesetzespaket durcharbeiten. Vielleicht wird in diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen werden, wie der Landtag nach derart kurzer Beratung ein Gesetzespaket verabschieden konnte, mit dem die neutrale, lediglich Recht und Gesetz verantwortliche Landesverwaltung zu einer direkt und unmittelbar von personell aufgeblähten Ministerien gesteuerten politischen Verwaltung umgestaltet worden ist. Es könnte die Frage gestellt werden, wie der Landtag einem Gesetzespaket zustimmen konnte, mit dem die Qualitätskontrolle der Verwaltung, das verwaltungsinterne Widerspruchsverfahren, in weiten Teilen abgeschafft worden ist, mit der Folge, dass nicht nur der Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verwaltungsentscheidungen drastisch verteuert wird. Das betrifft nämlich die Menschen, die das Widerspruchsverfahren benötigen.
Es könnte die Frage aufgeworfen werden, wie der Landtag einem Gesetzespaket zustimmen konnte, das für Beschäftigte Unsicherheit zur Folge hat. Diese Unsicherheit schüren nicht wir, sondern schürt Ihre Reform. Man kann auch nicht verschleiern, dass es um eine Zentralisierung von Entscheidungen geht, die zulasten der niedersächsischen Kommunen künftig zentral in Hannover am Kabinettstisch vollzogen werden soll. Schließlich wird man sich die Frage stellen, wie der Landtag einem solchen Gesetzespaket zustimmen konnte, obwohl es die Landesregierung trotz wiederholter Aufforderung unterlassen hat, die Kosten der Umstrukturierung der Verwaltung offen und ehrlich zu beziffern.
Hierzu sind in den letzten Wochen und Monaten immer wieder unterschiedliche Zahlen in den Raum gestellt worden, meine Damen und Herren.
Um alle diese berechtigten Fragen zu beantworten, möchte ich für die SPD-Fraktion folgende Punkte ausdrücklich klarstellen. Herr Minister, nun wollen wir einmal sehen, wie es mit Ihrem gehaltenen Wort wirklich aussieht.
1. Wir teilen die Auffassung der im Innenausschuss angehörten Sachverständigen, dass es falsch ist, in einem Flächenland wie Niedersachsen die vier Bezirksregierungen abzuschaffen, ohne sich auch nur im Ansatz Gedanken darüber zu machen, ob danach die kommunale Ebene in ihrer gegenwärtigen Struktur überhaupt noch zukunftsfähig ist. Das muss man im Kontext betrachten.
2. Wir teilen die Auffassung der im Rechtsausschuss angehörten Sachverständigen, die - von den Unternehmerverbänden über den Richterbund bis zu Haus & Grund und dem Mieterbund - übereinstimmend erklärt haben, dass die weitgehende Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, die CDU und FDP heute beschließen wollen, zu einer Verteuerung und spürbaren Verlangsamung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger führen wird.
3. Wir sind der Auffassung, dass die von der Landesregierung vorgelegte Gesetzesfolgenabschätzung immer noch unvollständig und somit auch unehrlich ist. Wir teilen daher die auch vom Landesrechnungshof formulierte Befürchtung, dass nicht aus sachlichen Gründen, sondern aus einer - ich sage einmal - diffusen Voreingenommenheit heraus die Bezirksregierungen aufgelöst werden sollen, ohne dass ein anderer Weg beschritten worden wäre, der größtenteils auch Kosten reduziert hätte.
4. ist der von der Landesregierung wie eine Monstranz vor sich her getragene Stellenabbau - das sind immer 6.743 Stellen - in Wirklichkeit eine unglaubliche Mogelpackung; denn in Wahrheit findet ein Stellenabbau gar nicht in der Höhe statt und darüber hinaus hat er nur ganz am Rande etwas mit der Auflösung der Bezirksregierungen, der Mittelinstanz, zu tun. Das erkläre ich Ihnen noch einmal: Von diesen 6.700 Stellen fällt durch die Abschaffung der Bezirksregierungen nicht einmal ein Sechstel weg. Die übrigen Stellen wollen Sie in Wahrheit woanders einsparen oder einfach nur auf andere verlagern, sodass Sie zwar Stellen sparen, nicht aber die Kosten. Das ist jedoch das, was eine seriöse Verwaltungsreform ausmacht.
Obwohl also der Stellenabbau nur ganz am Rande etwas mit der Abschaffung der Bezirksregierungen zu tun hat, lässt die Landesregierung keine Gelegenheit aus, die Kosten für die Neuverteilung der bislang von den Bezirksregierungen wahrgenommenen Aufgaben durch den Stellenabbau - nehmen wir einmal den Hochschulbereich - schön zu rechnen. Wir haben die Landesregierung mehrfach aufgefordert, diese Zahlen zu korrigieren und eine nur auf das Gesetzespaket gerechnete Folgenabschätzung vorzulegen.
In diesem Zusammenhang - Herr Minister, da muss ich Ihnen entschieden widersprechen - möchte ich noch auf einen fünften Punkt eingehen, der mir besonders am Herzen liegt: Nicht wir hetzen die Beschäftigten in der Landesverwaltung auf, sondern Ihre chaotische, unstrukturierte Verwaltungsreform ist der Grund für den Unmut und der Grund dafür, dass die Beschäftigten sich wehren.
Sie haben vorhin die Streichung des Weihnachtsgeldes angesprochen. Ich will Ihnen nur einmal sagen: Man hätte es auch sozial verträglich machen können und nicht an der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst festmachen müssen.
Ich halte es persönlich für skandalös, dass Sie reihenweise Leute mit einem goldenen Handschlag in den einstweiligen Ruhestand schicken wollen. Das kostet Geld. Diese Personen tun nichts mehr. Für genau so skandalös halte ich es, dass Sie bis zum heutigen Tage - das sagen die Kolleginnen und Kollegen; das kann ich Ihnen auch beweisen - nicht in der Lage sind zu sagen, welcher Mitarbeiter und welche Mitarbeiterin ab Januar 2005 wo arbeiten wird. Das verunsichert die Beschäftigten.
Um Ihrem Ansinnen einen Riegel vorzuschieben, haben wir Ihnen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes vorgelegt. Wir hoffen auf die Zustimmung dieses Hauses.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wird Ihre so genannten Gesetze zur Modernisierung der Verwaltung heute ablehnen. Ich bedaure, dass sich die CDU und die FDP während der Beratungen derart beratungsresistent gezeigt haben.
Wir hätten gerne an einer Modernisierung der Verwaltung mitgearbeitet. Wir haben in unserer Regierungszeit sehr viel gemacht, was auch Ihr Sonderstaatssekretär, Herr Meyerding, bestätigt. Man hätte es sicherlich noch besser machen können. Aber wir waren auf einem guten Weg, und das hätte fortgesetzt werden können. 160 Behörden, die Abschaffung von mehreren tausend Verwaltungsvorschriften sowie die reale Einsparung von über 11.600 Stellen - auch das müssen Sie einmal berücksichtigen und dürfen es nicht vom Tisch wischen.
Es ist sicherlich falsch, sich einer Modernisierung zu verweigern. Deshalb haben wir auch nicht ohne Grund begonnen, die Bezirksregierungen zu modernen regionalen Managementbehörden umzugestalten. Natürlich hätten wir da noch fortschrittlicher herangehen können. Aber es ist doch von Ihrer Seite jetzt geradezu feige, im Rahmen einer Verwaltungsreform lediglich die Verwaltungsebene zu betrachten, die keine politische Vertretung hat.
Während sich im Lande Niedersachsen bereits einzelne Landkreise freiwillig auflösen wollen und andere Kommunen durch die Eingriffe von CDU und FDP in den kommunalen Finanzausgleich unmittelbar vor dem Kollaps stehen, blenden Sie die kommunale Ebene bei Ihrer Verwaltungsreform völlig aus. Das ist ein Skandal.
Es gibt zwei Möglichkeiten für eine vernünftige Verwaltungsreform in einem Flächenland, das hat Ihnen auch Professor Hesse, den Sie sonst immer so gerne zitieren, bestätigt: Entweder stärkt man die Mittelinstanz zu Lasten der Fachverwaltung - dann kann man die kommunale Ebene so lassen, wie sie ist -, oder man löst die Mittelinstanz auf, dann muss man aber auch dafür Sorge tragen, dass die kommunale Ebene funktionsfähig ist.
Das ist Ihr Schwachpunkt. Eine Abschaffung der Mittelinstanz ist nur möglich, wenn alle Kreise und kreisfreien Städte vergleichbar leistungsfähig sind. Das ist in Niedersachsen offensichtlich nicht der Fall, denn es gibt zwischen Lüchow-Dannenberg und der Region Hannover einen Unterschied in der Verwaltungskraft, der absolut nicht ignoriert werden kann. Da Sie nicht den Mut hatten, hierfür eine zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten, ist Ihre Verwaltungsreform - Herr Minister, das muss ich sagen - halbherzig und deshalb zum Scheitern verurteilt.
Apropos Scheitern: Es ist sehr vergnüglich, einmal Ihre vollmundigen Ankündigungen mit der Wirklichkeit zu vergleichen. Sie wollen eine Hälfte der Aufgaben abschaffen und die verbleibende Hälfte auf die Kommunen übertragen. Was aber machen Sie?
Sie schaffen 10 % der Aufgaben ab, 10 % gehen an die Kommunen und 80 % lassen Sie künftig von den Ministerien und ihren Fachverwaltungen erledigen.
Wenn man das Ergebnis Ihrer Verwaltungsreform an Ihren Ankündigungen misst, muss man feststellen, dass Sie nun wirklich gescheitert sind. Was haben Sie uns in den vergangenen anderthalb Jahren nicht alles erzählt: Privatisierung, Übertragung auf die Kommunen. - Wenn man einmal schaut, was daraus geworden ist, dann stellt man fest, dass es - freundlich formuliert - ein sehr übersichtlicher Anteil ist.
Ich will jetzt noch gesondert auf einen Punkt eingehen, nämlich auf die von Ihnen beabsichtigte Abschaffung des Widerspruchsverfahrens. Das ist in der Tat ein Skandal. Sie verkünden es als Highlight. Aber es steht in krassem Widerspruch zu den Vorstellungen der Justizministerin zur Strukturreform der Justiz. Sie hat beispielsweise die ominöse Opulenz der Gerichte beklagt und bekundet, dass die außergerichtliche Streitschlichtung zu stärken sei. Was sind denn Widerspruchsverfahren anderes als eine hervorragende und vor allem vergleichbar kostengünstige Art der außergerichtlichen Streitschlichtung? Halten Sie es beispielsweise für sinnvoll, dass sich künftig nicht nur ein A-11-Beamter, sondern zusätzlich mindestens noch ein Richter mit einer streitigen Verwaltungsentscheidung zu befassen hat?
Es ist kein Zufall gewesen, dass sich eine breite Mehrheit im Fachausschuss - vom katholischen Büro über den Sozialverband Deutschland, den Deutschen Gewerkschaftsbund, Haus & Grund und viele andere - der von Ihnen beabsichtigten Abschaffung des Widerspruchsverfahrens widersetzt hat. Ich befürchte, dass es durch diese Abschaffung zu einer erheblichen Verteuerung des Rechtsschutzes für Bürgerinnen und Bürger kommen wird. Aufgrund der absehbaren Klageflut wird es zu einem erheblichen Mehraufwand, auch beim Personal, kommen. Deshalb haben wir unseren Antrag eingebracht, in dem die Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens gefordert wird.
Was die anderen Bereiche angeht, haben wir uns im Innenausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen sehr genau darüber unterhalten, ob andere Änderungen, die Sie uns vorgeschlagen haben, nicht nur Folgeänderungen sind.
Zum Aufbau der Hierarchie der Verwaltung - Sie schaffen ja kein eindeutiges zweistufiges Modell; Sie haben Regierungsvertretungen - haben Ihnen auch die Expertinnen und Experten in der Anhörung gesagt, dass diese nicht mit Entscheidungskompetenz ausgestattet sind und dass sie, wenn ein Verfahren falsch läuft, nicht eingreifen und es zurückholen können. Das ist eine halbherzige Sache. Das sind im Grunde genommen Minibezirksregierungen, weil Sie sehen, dass Sie mit Ihrem zweistufigen Modell gescheitert sind. Meine Damen und Herren, das wollen wir nicht. Wie soll man denn diese 200 Beschäftigten bezeichnen, die dort arbeiten? Sind das zusätzliche Regierungssprecher, die von oben nach unten die Meinung des Ministeriums durchsetzen? - Das ist aus unserer Sicht Unsinn.
Meine Damen und Herren, wir hätten einen anderen Weg vorgeschlagen, unsere Reform der Bezirksregierungen, der Mittelinstanzen weiter fortzusetzen. Die Beschäftigten dort hatten gute Vorschläge erarbeitet, die Kosten eingespart und zu einer Personalreduzierung geführt hätten. So, wie Sie es auch mit dieser Rasanz machen, können wir dem unsere Zustimmung logischerweise nicht erteilen.
In Ihrer Ankündigung zur Verwaltungsreform sind Sie enorm engagiert gut gestartet. Wenn man aber dann darauf schaut, was dabei herauskommt, ist es leider nur ein seichter Bettvorleger. - Vielen Dank.




