StartRede von Sigrid Leuschner: Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten

Rede von Sigrid Leuschner: Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten

Sigrid Leuschner (SPD):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der niedersächsische Innenminister, Herr Schünemann, hat wieder einmal durch einen Vorschlag geglänzt und aus meiner Sicht zugeschlagen. Er will dem Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz die Kompetenz für den nicht öffentlichen Bereich nehmen und sie auf das Innenministerium übertragen. Deshalb, meine Damen und Herren, bringen wir heute unseren Gesetzentwurf ins Plenum ein.

Wie schon erwähnt, beabsichtigt die CDU/FDP-Landesregierung, dem Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz die Zuständigkeit für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich zu entziehen. Mit der weder sachlich belegten noch inhaltlich nachvollziehbaren Behauptung, es ließen sich durch einen Zersplitterung der Zuständigkeiten Synergieeffekte erzielen, wird vom Prinzip des kompetenten Datenschutzes aus einer Hand Abstand genommen. Das kann aus unserer Sicht nicht gehen.

Vor dem Hintergrund, dass der Datenschutzbeauftragte in den vergangenen Jahren erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der von CDU und FDP zu verantwortenden zentralen Änderung des Polizeigesetzes geäußert hatte, liegt nun wirklich der Verdacht nahe, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine gezielte Entmachtung des Datenschutzbeauftragten durch Sie, Herr Innenminister, handelt.

Ich will jetzt noch in den XVII. Tätigkeitsbericht aus den Jahren 2003/2004 des Landesbeauftragten eingehen. Dort ist eine erhebliche Kritik an der Änderung des Polizeigesetzes deutlich geworden, eine Kritik, die im Grunde genommen an die CDU und FDP gerichtet ist. Wörtlich heißt es in dem Datenschutzbericht - ich zitiere -:

„Ich hatte Gelegenheit, meine Argumente in einer Anhörung des für die Beratung federführenden Landtagsausschusses vorzutragen; dabei habe ich allerdings nicht den Eindruck gewonnen, bei der Ausschussmehrheit noch auf eine offene Entscheidungssituation zu treffen.“

Und weiter:

„Umso wichtiger ist es, dass ich - so wie im Gesetz auch vorgegeben (§ 22 Abs. 1 Satz 4 NDSG) - von der Landesregierung und den Ressorts frühzeitig bei der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit datenschutzrechtlicher Bedeutung beteiligt werde. Hier ergab sich - leider - mehrfach die Notwendigkeit, Ressortleitungen an die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben erinnern zu müssen. Gerade bei dem für das Datenschutzrecht zuständigen Ministerium ist die Zusammenarbeit insofern noch deutlich verbesserungsbedürftig. Auch bei Anfragen des LfD und bei erbetenen Stellungnahmen waren die Reaktionen dieses Ministeriums häufiger sehr zögerlich."

Ich habe aus dem XVII. Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten, Seite 8 zitiert. Das sollte Ihnen doch zu denken geben, Herr Minister Schünemann.

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme ist zu vermuten, dass es sich mit der Entziehung der seit 1992 bestehenden Zuständigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz für den nicht öffentlichen Bereich um eine gezielte Entmachtung des Datenschutzbeauftragten handelt, dessen kritische Stellungnahme Ihnen, Herr Innenminister, wohl ziemlich unangenehm oder gar - ich formuliere es kräftiger - hinderlich ist.

Es handelt sich bei der Zerschlagung der Datenschutzzuständigkeiten nicht nur um eine unsouveräne Handlung, sondern sie ist ganz einfach auch rückwärts gewandt. In anderen Bundesländern beispielsweise setzt man sich mehr und mehr für die Erkenntnis ein, dass das bisherige niedersächsische Modell des Datenschutzes aus einer Hand ebenso effizient wie wirtschaftlich und bürgerfreundlich ist. Ich nenne nur die Beispiele Berlin, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, seit November 2004 auch Mecklenburg-Vorpommern. Sie alle haben bereits die Zuständigkeiten beim Datenschutzbeauftragten gebündelt.

Entsprechende Überlegungen - das sollte Ihnen zu denken geben, Herr Minister Schünemann; hören Sie gut zu - gibt es derzeit von der CDU und der FDP in Baden-Württemberg, in Hessen, in Sachsen und ansatzweise sogar in Sachsen-Anhalt. Es sollte Ihnen zu denken geben, warum Sie in Niedersachsen gerade einen anderen Weg gehen wollen.

Überall scheint man sich für die vernünftige Lösung zu entscheiden. Deshalb halte ich es für umso verwerflicher, dass die offenkundige Abneigung gegen den Datenschutz auf Kosten der Landeskasse ausgelebt werden soll. Während in anderen Bundesländern die Zuständigkeit im nicht öffentlichen Bereich zunehmend auf die Landesbeauftragten für den Datenschutz übertragen wird, erfolgt in Niedersachsen nach den von CDU und FDP zu verantwortenden umfangreichen Eingriffen in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger auch noch ein Rückschritt im Bereich des Datenschutzes. Das können wir so nicht stehen lassen.

Die Humanistische Union beispielsweise sieht in dieser Trennung in den öffentlichen und den nicht öffentlichen Bereich einen Verstoß gegen die EG-Datenschutzrichtlinie. Ihre ausführliche Stellungnahme dazu ist dem Ministerpräsidenten dieses Landes in dem Schreiben des Vorsitzenden vom 16. Juni überreicht worden.

Entgegen der Argumentation des Innenministers stellt die von ihm betriebene Aufspaltung der Kontrolle des Datenschutzes übrigens auch keine Maßnahme zur Verwaltungsmodernisierung dar. Damit schmücken Sie sich aber immer so. Ganz im Gegenteil, nach meiner Auffassung - da stehe ich wahrscheinlich nicht allein - ist die Vereinheitlichung der Kontrollstellen für den Datenschutz aufgrund der Gleichartigkeit der Aufgaben geradezu geboten. Das sollte man auch so belassen.

Dies lässt sich übrigens auch mit Zahlen belegen. Im Bundesländervergleich über die Mittelausstattung der datenschutzrechtlichen Kontrollstellen zeigt sich, dass gerade die Länder besonders kostengünstig arbeiten können, in denen die Zuständigkeit für den öffentlichen und für den nicht öffentlichen Datenschutz in einer Hand liegen. Es ist so z. B. kein Zufall, dass die Kosten für den Datenschutz pro Einwohner in Niedersachsen mit großem Abstand niedriger ausfallen als etwa in Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern, wo die Zuständigkeiten aufgesplittert sind.

Ich verstehe nicht, warum Sie, Herr Innenminister, etwa das erfolgreiche Präventionsprogramm Polizei-Sozialarbeit angeblich aus Kostengründen zerschlagen, wenn auf der anderen Seite die Kosten der Zerschlagung des Datenschutzes gar nicht hoch genug ausfallen können.

Herr Innenminister, bitte beenden Sie Ihren unsinnigen Kleinkrieg gegen den Datenschutzbeauftragten, und kommen Sie zur Vernunft. Es ist nicht zu spät. Die Zuständigkeitsverlagerung, die das Ministerium in erheblichem Umfang mit für diese Verwaltungsebene fremden operativen Aufgaben belasten würde, ist auch deshalb weder sachgerecht noch zeitgemäß, weil der Datenschutz auch und gerade im nicht öffentlichen Bereich immer mehr - das wissen viele Bürgerinnen und Bürger - an Bedeutung gewinnt.

Deswegen denke ich, dass es wichtig ist, von der Seite der Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten in den Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten zu schauen, um zu erkennen, welchen Umfang und welche Wichtigkeit diese Tätigkeiten, die uns allen dienen, haben.

Gerade im nicht öffentlichen Bereich hat sich die Zusammenarbeit zwischen ihm und den Unternehmen, Verbänden und Organisationen der Wirtschaft in den vergangenen Jahren erheblich verbessert. Das wollen wir aufrechterhalten. Das halten wir auch für notwendig. Ich denke, dass da eine gute Zusammenarbeit entwickelt worden ist, beispielsweise mit den Datenschutzhandreichungen für einen datenschutzgerechten Internetauftritt der Wirtschaft oder mit den mit dem Niedersächsischen Einzelhandelsverband abgestimmten Hinweisen zum Umgang mit Kundendaten. Das ist ja besonders wichtig, wenn man beispielsweise an Payback-Punkte und anderes in diesem Bereich denkt. An diesen Beispielen wird deutlich, dass wir mit unserem Gesetzentwurf dazu beitragen, dass wir diese Trennung nicht wollen und dass das auch aus Sicht der Verwaltungsreform eine unsinnige und absurde Lösung ist.

Ich freue mich auf die Beratungen im Fachausschuss. Herr Minister Schünemann, lassen Sie Ihr Vorhaben! - Vielen Dank.

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