Rede von Sigrid Leuschner: Verbraucherschutz in Niedersachsen
Sigrid Leuschner (SPD):
Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe die fast alle Politikbereiche berührt. Dies meine Damen und Herren ist eine Aussage, die sicherlich alle Fraktionen hier im Landtag unterschreiben würden.
Für die SPD-Fraktion ist es jedoch wichtig, wie ernst diese Thematik in der Praxis genommen wird, d.h. ob die Landesregierung sich der Verbraucherpolitik auch wirklich als Querschnittsaufgabe annimmt. Notwendig ist zum einem hierfür, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren und zu erweitern. Zum anderen ist es aber auch zwingend erforderlich, dass die Organisationen, Institutionen, Landesbehörden und Kommunen in die Lage versetzt werden, diese Aufgaben auch qualifiziert bewältigen zu können.
Um auf den Punkt zu kommen: Wesentlich ist, dass auch die finanziellen Voraussetzungen dafür erhalten bleiben bzw. sogar erhöht werden, damit die Verbraucherinteressen gegenüber den übrigen Schwerpunkten nicht völlig ins Hintertreffen geraten.
Um diesen wichtigen Themenkomplex einmal in den Mittelpunkt unserer Beratungen zu rücken, haben wir als SPD-Landtagsfraktion die Große Anfrage gestellt.
Wir haben einen - ich gebe es gerne zu - sehr umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet, dessen Beantwortung auch dazu dienen soll, die Entwicklungen zum Thema Verbraucherpolitik zu verfolgen und für uns eine Zwischenbilanz ziehen zu können.
Aus diesem Grund haben wir die Fragen erarbeitet, die die Bereiche:
- Verbraucherpolitik und Stärkung der Verbraucherinteressen,
- Stärkung der Verbraucherrechte,
- Nachhaltiger Konsum,
- Finanzierung der unabhängigen Verbraucherberatung,
- Finanzielle Sicherung der privaten Haushalte z.B. Risikovorsorge, Altersversicherung, Schuldenprävention,
- Gesundheitlicher Verbraucherschutz,
- Kauf- und Vertragsrecht, insbesondere den Telekommunikationsmarkt,
- Elektronischer Handel,
- Reisemarkt und öffentliche Versicherungen,
- Klimaschutz/Energiesparen/Bauen und Wohnen,
- Lebensmittel,
- Ernährung,
- Gentechnik,
- Tierseuchen
- und die das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, betreffen.
Sie sehen schon anhand dieses Kataloges, wie breit gefächert die Thematik der Verbraucherpolitik weit über die derzeitigen Beratungsangebote der Verbraucherzentrale hinaus reicht.
Auf den ersten Blick, meine Damen und Herren, könnte man anhand der sehr umfangreichen Beantwortung der einzelnen Fragen durch die Landesregierung zu der Überzeugung gelangen, in Niedersachsen sei in den Bereichen, die Verbraucherinteressen betreffen, alles in Ordnung. Darüber hinaus gäbe sogar eine Fülle von Institutionen und damit die Möglichkeit, sich als Verbraucher umfassend zu informieren und ggf. könne man durch Schlichtung und Mediation bzw. auf dem Klageweg alles erreichen, wonach man als gut informierter Verbraucher strebe.
So einfach ist dies wahrlich nicht, meine Damen und Herren von der Landesregierung. Denn die Wirklichkeit in Niedersachsen sieht nun wahrlich nicht so aus, wie sie in ihren Antworten dargestellt wird. Sie schmücken sich mit fremden Federn und verschweigen außerdem, dass dieses Federkleid seit Beginn Ihrer Regierung arg gerupft worden ist.
Nehmen wir als Beispiel nur einmal einen Auszug ihrer Antwort zu Frage 6, wo nach den Entwicklungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes in unserem Land seit 1990 gefragt wurde.
Da wird in ihrer Tabelle über die finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale Niedersachsen durch das Wirtschaftsministerium mit falschen, schlichtweg beschönigenden Zahlen operiert. Für das Jahr 2004 wird eine institutionelle Förderung in Höhe von 1,523 Millionen Euro angegeben. Das war der Haushaltsplanansatz, in Wirklichkeit waren es aber nur 90 % Prozent dieser Summe, nämlich 1,37 Millionen Euro. Weiterhin sagen Sie in ihrer Antwort; ich zitiere: Die 1991 begonnene verstärkte Förderung der Verbraucher-, Ernährungsaufklärung und -beratung soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fortgeführt werden.
Was verbirgt sich denn nun in Wirklichkeit hinter dieser blumigen Aussage?
Sie beabsichtigen nach wie vor, die institutionelle Förderung für die Verbraucherzentrale Niedersachsen bis zum Jahr 2007 auf circa 1 Million Euro zu reduzieren und damit die Existenz der Beratungsangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher auf Spiel zu setzen. Wir haben in den vergangenen zwei Jahren schon häufig darüber debattiert. Und ich sage es Ihnen auch heute noch einmal: Qualifizierte Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern kann nicht von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet werden, sondern erfordert hauptamtliche, gut geschulte und ständig weitergebildete Beraterinnen und Berater. Diese Anforderung bezieht sich nicht nur auf die Arbeit der Verbraucherzentrale, sondern betrifft auch alle übrigen Einrichtungen und Institutionen, welche sich anbieterunabhängig mit der Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den unterschiedlichen Bereichen der Verbraucherpolitik befassen.
In der Antwort auf Frage 17, nach der Sicherstellung des Zugangs zum Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, erklärt die Landesregierung, dass in Niedersachsen die institutionelle Förderung auf professionelle Strukturen konzentriert sei. In der Antwort auf Frage 6, welche die Zukunft der Verbraucherpolitik behandelt, wird jedoch mit keinem Wort darauf eingegangen, ob die professionellen Strukturen bei sinkender institutioneller Förderung überhaupt aufrecht erhalten werden können.
Und dann kommt es noch besser, meine Damen und Herren: In Antwort 28, wo wir nach der Mitfinanzierung der Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) durch andere Gebietskörperschaften gefragt haben, wird es in der Antwort nur noch nebulös. Es wird von der Verankerung der VZN in den unterschiedlichen Regionen Niedersachsens und in den Kommunen als Voraussetzung für die Stärke der Kommunen gesprochen und dass diese sich angemessen beteiligen sollten. Und das sagen Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, wo sie doch den Kommunen 311 Mio. Euro weggenommen haben.
In ihrer Antwort auf unsere Frage 31 hinsichtlich der Bewertung der Maßnahmen der Verbraucherzentrale Niedersachsen zur Erzielung von Eigeneinnahmen loben Sie zunächst die Leistung der VZN hinsichtlich der Erzielung von Beratungs- und Nutzungsentgelten. Sie führen sogar an, dass die VZN hierbei den zweiten Platz im bundesweiten Vergleich der Verbraucherzentralen einnimmt, fordern aber, dass diese Entgelte noch weiter erhöht werden sollen. Dabei wissen Sie genau, dass eine weitere Erhöhung dieser Entgelte dazu führen würde, dass zahlreiche einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger dann auf das Beratungsangebot verzichten müssten. Selbst in dem Ifo-Gutachten von 1996 kommen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass sich die Eigeneinnahmen der Verbraucherzentralen nicht durch eine noch kräftigere Erhöhung der Entgelte steigern lassen.
Betrachten wir nun einmal Ihre Antworten zum Themenkomplex Nachhaltiger Konsum genauer.
Hier erkennen Sie an, ich zitiere aus Ihrer Antwort zu Frage 22: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich in einer Wirtschaftsordnung, in der internationaler Handel eine bedeutende Rolle spielt und in der Unternehmen zunehmend global agieren, an Nachhaltigkeitskriterien orientieren.
Ein hehrer Anspruch!
Nun wird aber in den folgenden Antworten der Landesregierung immer wieder auf die Tätigkeit anderer Institutionen hingewiesen. Nehmen wir z.B. einmal das von der Landesregierung angeführte Beispiel des Verbandes Entwicklungszusammenarbeit Niedersachsen (VEN) genauer unter die Lupe.
Der VEN hat von 2001 bis 2003 die Kampagne fairststärkung für niedersachsen durchgeführt, also unter der SPD-Landesregierung. Finanziert wurde dieses Projekt durch den BMZ, den ABP (evang. Kirche), das Bistum Hildesheim (kath. Kirche), die deutsche Umweltstiftung und durch die Bingolotterie. Es gab also Mittel aus der Bingolotterie, nicht zuletzt auch durch politische Unterstützung.
Für die 2004 gestartete Kampagne Sozialstandards in der Blumen- und Bekleidungsindustrie hat man sich auf der Vorstandsebene gegen eine Förderung aus der Bingolotterie entschieden. War möglicherweise eine Kampagne zu Sozialstandards für einzelne beteiligte Politiker zu hart ? Fazit war, dass nur der Teil zum Thema Blumen herausgelöst und aus der Bingolotterie gefördert wird. Nicht die gesamte geplante Kampagne. Dies in der Antwort als glorreiches Beispiel anzuführen halte ich für vermessen.
Jetzt geht es aber noch weiter.
Angeführt wird das Thema des Jahres 2005 Fairer Handel und Kinderarbeit, welches sich speziell an Kinder und Jugendliche wenden soll. Das Problem ist, dass die im Antrag benötigten Personalmittel für eine vernünftige Durchführung nicht bewilligt wurden. Dies alles geschah in Kenntnis der Tatsache, dass der VEN durch Kürzungen der Landesmittel schon eine Reduzierung der Personalstellen von 7 auf 4 hinnehmen musste.
Ich denke dieses Beispiel spricht für sich, und es kann doch nicht ernsthaft für eine gute, vernetzte Verbraucherpolitik und Förderung der Entwicklungszusammenarbeit hingestellt werden.
Wie wichtig die Landesregierung Aufklärungsmaßnahmen über nachhaltigen Konsum und die damit verbundene Entwicklungszusammenarbeit nimmt, kann man der Antwort zu Frage 26 entnehmen. Da werden auf zwei Seiten erst ausführlich alle noch von der SPD-Landesregierung ins Leben gerufene oder geförderte Projekte angeführt, z. B. Schulpartnerschaften, lokale Agenda 21-Projekte. Sie sagen aber gleichzeitig, dass für die Agenda 21-Projekte derzeit keine Landesmittel zur Verfügung stehen. Sogar die EU-Fördermittel für A 21 Projekte in Ziel 2 Gebieten sollen gestrichen werden !
Oder nehmen wir ein anderes Beispiel:
Die Antwort auf unsere Frage zu besonderen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Frage 51. Hier wird u.a. auf die gute Arbeit des Ethno-medizinischen Zentrums (EMZ) im psychosozialen Integrations- und Betreuungsbereich verwiesen. Es stimmt, das EMZ leistet hervorragende Arbeit.
Aber es stimmt auch, dass die Landesregierung und die Regierungsfraktionen gerade bei den Fördermitteln für diese Institutionen seit Beginn ihrer Regierungszeit erhebliche Kürzungen vorgenommen haben.
Meine Damen und Herren, es ist unstrittig, dass es in Niedersachsen in Verbänden, Vereinen, Kirchen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsorganisationen viele Bürgerinnen und Bürger gibt, die ehrenamtlich auf den unterschiedlichsten Feldern der Verbraucherpolitik gute und engagierte Arbeit leisten. Diese Arbeit muss aber professionell von fest angestelltem Fachpersonal unterstützt und begleitet werden. Und gerade letzteres wollen Sie nicht.
Wir als SPD-Landtagsfraktion vertreten einen ganzheitlichen Ansatz von Verbraucherpolitik, die dadurch, dass sie eine Querschnittsaufgabe ist, in alle Politikfelder hineinwirkt und deshalb auch vernetztes Handeln zwischen den Ministerien voraussetzt. Genauso wurde es im EU-Vertrag von Amsterdam von 1997 auch verankert.
Ein derartiges modernes Verständnis von Verbraucherpolitik hat die Landesregierung anscheinend nicht.
Aus Ihrer Antwort zu Frage 8 geht hervor, dass es keinen erhöhten Abstimmungsbedarf zwischen den Ressorts zu verbraucherpolitischen Themen gibt und Abstimmungen nur besonderen Einzelfällen vorgenommen werden.
Das spricht für sich, meine Damen und Herren!
Auch einen regelmäßigen verbraucherpolitischen Bericht lehnen Sie ab. In der gleichen Antwort behaupten Sie aber, dass die Bürgerinnen und Bürger sich über eine zu große Informationsfülle beklagen und eine zielgerichtete Zugriffsmöglichkeit auf Informationen zu spezifischen Problemstellungen wünschen würden.
Wir meinen, dass ein elementarer Bestandteil einer verantwortungsbewussten Verbraucherpolitik ist, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher und die Anbieter in gleicher Augenhöhe gegenüber stehen. Dafür benötigen die Verbraucherinnen und Verbraucher qualifizierte und anbieterunabhängige Informations- und Beratungsmöglichkeiten, welche Hilfe zur Selbsthilfe geben. Nur so kann das Schlagwort vom mündigen Konsumenten auch von der Politik ernst genommen werden.
Aber das aus den Antworten der Landesregierung sprechende Verständnis von Verbraucherechten unterscheidet sich massiv vom Ansatz der SPD-Landtagsfraktion.
Die CDU/FDP Landesregierung, meine Damen und Herren versteht Verbraucherrechte primär als nachgeordnete Rechte der Bürgerinnen und Bürger, sich im Nachhinein durch Einschalten eines Ombudsmanns oder auf dem Klageweg vor den ordentlichen Gerichten eine Kompensation von Schlechtleistungen, Reparaturansprüchen, Entschädigungen etc. zu holen.
Dieses ist in vielen Fällen sicherlich auch notwendig und wird von uns auch nicht in Frage gestellt.
Aber nach unserem Verständnis ist vorrangig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits im Vorfeld gut informiert sind, um richtige Entscheidungen treffen zu können und somit für alle Beteiligten mögliche Anschlussverfahren zu vermeiden. Dieses setzt das Vorhandensein eines breiten und vernetzten Beratungsangebots voraus. Aber genau in diesen Bereichen haben Sie seit ihrem Regierungsantritt erhebliche Kürzungen vorgenommen, welche die Verbraucherpolitik in Niedersachsen geschwächt haben.
Auch hier treffen wieder einmal zwischen ihrem vollmundig geäußertem Anspruch und der Wirklichkeit in Niedersachsen Welten aufeinander.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zu dem Teil des Verbraucherschutzes, der in den Aufgabenbereich des Ministeriums für den ländlichen Raum, Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz fällt.
Dass die Fragen das Ministerium überfordert haben wird nicht nur dadurch deutlich, dass die Fragestellungen mit den Antworten nicht übereinstimmen, z.B. zur Antwort Nr. 76 gehört die Frage Nr. 73 und das wird durchgängig weitergeführt, sondern auch die Antworten ergehen sich in Allgemeinplätzen, zum größten Teil werden die Fragen überhaupt nicht konkret beantwortet.
Dafür erfolgen Verweise auf die verschiedensten Behörden, Internetadressen, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - auch hier wird erschreckend deutlich, die Vernetzungsstrukturen sind äußerst mangelhaft.
Auch im gesundheitlichen Verbraucherschutz wird deutlich, im Vordergrund stehen nicht die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, im Vordergrund steht: wo kann ich noch Geld einsparen?
Sie schreiben: "Eine ausreichende Lebensmittelüberwachung wird nicht durch die Zahl der eingesetzten Personen allein bestimmt, sondern wesentlich durch deren Qualifikationen, die Betriebszahl- und -struktur in den Landkreisen mitbestimmt". Sie vermeiden konkrete Aussagen über Kontrollmöglichkeiten und Überwachungskapazitäten.
Zum Themenkomplex Gentechnik wird ausgeführt: " Das Informationsrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher wird durch die Kennzeichnung der gentechnisch veränderten Lebensmittel sichergestellt". Abgesehen davon, dass selbst die Art der Kennzeichnung schon Aufklärungsarbeit erforderlich macht, lösen natürlich die Fragen nach Nutzen und Risiken gentechnisch veränderter Lebensmittel einen erhöhten Informationsbedarf aus. Sie selbst benennen diesen Themenbereich als zu komplex um eine erschöpfende Beantwortung geben zu können. Ja, was sollen denn die Verbraucherinnen und Verbraucher sagen? Nur die Hinweise auf Richtlinien dienen auch nicht der Befriedigung von gewünschter Verbraucheraufklärung.
Viele Fragen wirft auch der Fragenkomplex "Tierseuchen" auf. Erstaunt stellen wir fest: es gibt ein Krisenzentrum Niedersachsen!? Angaben zu diesem so genannten Krisenzentrum fehlen. Es werden eine Anzahl unterschiedlicher Behörden, die mitwirken, aufgeführt. Aber wer ist denn nun zuständig, wer ordnet an?
"Schnellwarnungen bei Risiken bei Lebensmitteln", Antwort: im MI verfügt der Kommissar vom Dienst über Telefonlisten der fachlich Verantwortlichen im ML, die umgehend zu benachrichtigen sind.
Die Antworten vermitteln den Eindruck, dass hinsichtlich des Krisenmanagements und der Schnellwarnsystemen die Kompetenz- und Zuständigkeitsfragen innerhalb der Landesregierung nicht ausreichend geklärt sind. Die Antworten sind auf gar keinen Fall zufrieden stellend!
Tierseuchen halten sich nicht an die Grenzen von Bundesländern oder Kreisgrenzen. Länder- und landkreisübergreifende Vereinbarungen oder die Entwicklung von gemeinsamen Krisenplänen kommen nur langsam voran.
Die Einrichtung landkreisübergreifender Krisenzentren ist eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Seuchenbekämpfung. Auch wenn die kommunalen Veterinärbehörden Krisenmanagepläne in eigener Verantwortung durchzuführen haben sollte die Landesregierung schon im eigenen Interesse weitere Zusammenschlüsse z forcieren. Sie haben eine "Prüfung" angekündigt, sie geben aber keine Auskunft darüber, was die Prüfung ergeben hat - ein bisschen mehr Initiative zu ergreifen wäre, wie gesagt schon im eigenen Interesse Sicherlich empfehlenswert.
Nach Auflösung der Bezirksregierung wurden die Zuständigkeiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf das ML, das LAVES und die Landkreise, Region Hannover und die kreisfreien Städte verteilt. "Die Leistungsfähigkeit der kommunalen Lebensmittelüberwachung wurde optimiert" schreiben sie. Wodurch denn? Wieviel zusätzliches Personal wurde übernommen oder eingestellt? Wurden die Kontrollen intensiviert? Welches Datenmaterial liegt vor? Unser Eindruck nach den Rückmeldungen vor Ort die Leistungsfähigkeit wurde nicht optimiert sondern minimiert. Es häufen sich die Klagen, dass Untersuchungen und Kontrollen zurückgefahren werden.
Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure warnt: gerade in ländlichen Gebieten müsse damit gerechnet werden, das Lebensmittelunternehmen noch seltener kontrolliert werden.
Vollkommen unverständlich und auf das schärfste zurückzuweisen, gerade im Verbraucherinteresse, sind die CDU Pläne auf Bundesebene, die staatliche Lebensmittelkontrolle abzuschaffen. Die Unabhängigkeit und Objektivität würde dadurch verloren gehen - von Verbraucherschutz kann dann überhaupt nicht mehr die Rede sein. Wie stellt sich eigentlich die Landesregierung zu diesen Forderungen?
Lebensmittelkontrolle und Lebensmittelüberwachung sind gerade in Niedersachsen nicht optimal, das mussten wir auch bei einem Besuch im LAVES erfahren, und das hat nichts mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im LAVES zu tun, die ihr Bestes geben.
Herr Minister Ehlen, in dem gesundheitlichen Verbraucherschutz werden wir sie nicht aus der Verantwortung entlassen. Ihre Beantwortung der Großen Anfrage wird zu weiteren Nachfragen führen - im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.




