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Rede von Sigrid Leuschner: Handlungsfolgen aus dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz 2003/2004

Sigrid Leuschner (SPD):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als wir diesen gemeinsamen Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Januar-Plenum zum ersten Mal debattiert haben, hatte ich gehofft, dass er die Zustimmung aller Fraktionen im Landtag finden würde. Die Debatte in den Fachausschüssen hat jedoch gezeigt, dass das nicht der Fall ist und dass Sie von den Regierungsfraktionen unseren Argumenten nicht zugänglich sind. Ich bitte Sie noch einmal, dass Sie im Interesse des Datenschutzes zu einer anderen Überlegung kommen, weil ich glaube, dass der Antrag so moderat formuliert ist, dass er alle hier im Haus, alle Fraktionen überzeugen kann.

Der Antrag stellt deutlich dar, dass der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten auch hier im Plenum öffentlich erörtert werden sollte, damit man daraus Konsequenzen ziehen und rechtzeitig eingreifen kann.

Wir halten es auch für wichtig, dass bei der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Regelungen zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Gegenstand haben, die Anhörung des Landesbeauftragten für den Datenschutz rechtzeitig stattfindet. Ich denke, dagegen ist nichts einzuwenden, meine Damen und Herren.

Wir bitten ferner - über Ihre zeitliche Verzögerung haben wir eben schon debattiert -, einen Gesetzentwurf mit den aus Anlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 erforderlichen Änderungen im Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sehr, sehr schnell vorzulegen. Das haben Sie bisher nicht gemacht. Die Debatte eben hat das gezeigt.

Wir halten es auch für wichtig, dass bei automationsgestützten Verfahren der Personal- und Haushaltsbewirtschaftung Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der dabei zu bearbeitenden personenbezogenen Daten vorhanden sein müssen.

Wir begrüßen weiterhin die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz gemeinsam mit dem Sozialministerium, den Standesorganisationen der Ärzte und den Berufs- und Patientenverbänden initiierte Aktion „Datenschutz in der Arztpraxis“. Dazu bestand im Ausschuss eine große Übereinstimmung, dass man das gut fand. Darum frage ich mich, warum Sie dem nicht zustimmen.

Wir begrüßen auch die Bemühungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Aktivitäten der Landesverwaltung und der Kommunen im Bereich des E-Governments durch die Entwicklung datenschutzgerechter Lösungen und Anwendungen zu unterstützen.

Unter Nr. 7 bitten wir die Landesregierung, unter Einbeziehung der in den Ländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-West­falen gewonnenen Praxiserfahrung zu prüfen, ob nach der kürzlich erfolgten Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes nunmehr auch für den Bereich der niedersächsischen Landesverwaltung und Kommunen eine vergleichbare Regelung getroffen werden kann. Meine Damen und Herren, das ist ein Prüfauftrag. Ich denke, dass die Regierungsfraktionen dies eigentlich auch nicht verwehren können.

Um es kurz zu machen: Wir wollen eine Stärkung des Datenschutzes. Herr Innenminister, Sie wollen den Datenschutz offenbar demontieren. Sie haben den nichtöffentlichen Bereich an sich gezogen.

Angesichts der zahlreichen juristischen Pannen in der Landesregierung bestehen wir darauf, zunächst die offenen Rechtsfragen beim Datenschutz zu klären und erst dann einen neuen Landesbeauftragten zu wählen. Wir wollen damit verhindern, dass das Amt des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen schon vor der Wahl einer neuen Person beschädigt wird. Das hat unser Fraktionsvorsitzender Wolfgang Jüttner in einem Brief an Innenminister Schünemann deutlich gemacht. Er hat ihm deutlich gesagt: Bevor wir über eine Neubesetzung entscheiden, müssen die massiven rechtlichen Bedenken gegen den seit dem 1. Januar geltenden Zuschnitt der Zuständigkeit ausgeräumt werden. Ich erinnere noch einmal daran, dass es dagegen massiven Protest von allen Datenschützern aus ganz Deutschland gegeben hat. Herr Innenminister Schünemann, Sie wachen seit Beginn dieses Jahres über den nichtöffentlichen Datenschutz. Wir meinen, dass das nicht gut gehen kann.

In der Vergangenheit haben Sie sich eher den Ruf eines Datensammlers erworben. Ich glaube, dass mittlerweile klar ist, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes in einem sensiblen Bereich einen besseren Umgang mit ihren Daten fordern. Herr Schünemann, kommen Sie endlich zur Vernunft! Wir erwarten auch noch die Entscheidung der EU-Kommission, die wegen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik ansteht. Ändern Sie auf jeden Fall Ihre starre Haltung!

Ich bitte alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen, diesem gemeinsamen Antrag zuzustimmen.

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